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Gefahrenanalyse/Restgefahren gemäß Richtlinie 97/23/EG,
Anhang I, Abschnitt 1 - 3
Für alle Komponenten und Apparate des WPR-Kataloges wurde die Gefahrenanalyse gem. DGRL 97/23/EG durchgeführt und die entsprechenden Gegenmaßnahmen sind von QVF dokumentiert. Um darüber hinaus gehende Gefahren durch unsachgemäße Verwendung auszuschließen (Richtlinie 97/23/EG, Anhang I, Abschnitt 1-3), sind folgende Punkte zu beachten:
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Obwohl Borosilicatglass 3.3 ein nahezu
universell beständiger Werkstoff ist, können Laugen,
Flusssäure und konzentrierte Phosphorsäure einen
Abtrag verursachen. Ist ein Wanddickenabtrag zu befürchten,
so muss die erforderliche Mindestwanddicke in regelmäßigen
Abständen durch eine befähigte Person (gemäß Betriebssicherheitsverordnung
für die Prüfung von Behältern, Anlagen und Ausrüstungsteilen
aus Borosilicatglas) geprüft werden. Wir empfehlen eine
jährliche Inspektion.
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Instabile Fluide, Stoffe, die sich zersetzen
können, erfordern beim Einsatz von Glasanlagen besondere
Sicherheitsmaßnahmen.
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Die zulässigen Betriebsbedingungen
gemäß Kapitel 1, Seite 1.6, sind zu beachten und
die Einhaltung gegebenenfalls durch zusätzliche Maßnahmen
wie z.B. Sicherheitsventile, Berstscheiben, Überfüll-sicherungen
oder Temperaturbegrenzer zu gewährleisten.
- Zulässige Betriebsüberdrucke:
Der zulässige Betriebsüberdruck ist in jedem Falle
zu beachten, auch bei Inbetriebnahmen, Dicht-heitsprüfungen
und dem Befüllen der Anlage.
- Zulässige Betriebstemperatur:
Die maximale Betriebstemperatur von Glaskomponenten von 200°C
ist zu beachten und gegebenenfalls, wie z.B. bei elektrischer
Beheizung oder exothermer Reaktion, durch geeignete Messeinrichtungen
zu gewährleisten.
- Zulässiger Temperaturschock:
Um den maximal zulässigen Temperaturschock von 120°C
für Glasanlagen nicht zu überschreiten, darf die
Glasanlage nicht im Bereich einer Sprinkleranlage betrieben
werden. Im Brandfall entstehen gegebenenfalls hohe Temperaturen,
die bei Ansprechen der Sprinkleranlage zum Glasbruch führen
können.
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Zusatzlasten,
wie z.B. Reaktionskräfte an Stutzen, sind nicht zulässig.
Anschlussleitungen müssen mittels Kompensatoren mit der
Glasanlage spannungsfrei verbunden werden.
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Mechanische Beschädigung /
Schutzmaßnahmen:
Das Rohrgestell, in welchem die Apparatur oder die Anlage gehaltert
ist, gilt gleichzeitig als Schutz-einrichtung vor Beschädigung
durch äußere Einflüsse und als Berührungsschutz.
Anlagenteile, die außerhalb des Gestelles liegen, müssen
gegen mechanische Beschädigung geschützt werden.
Anlagenteile, die im Betrieb eine Oberflächentemperatur
größer 60° erreichen können und außerhalb
des Anlagengestelles liegen, müssen mit einem Berührungsschutz
versehen werden.
Als zusätzliche Schutzmaßnahmen sind Schutzwände,
Spritzschutz, beschichtete und ummantelte Glasbauteile erhältlich
(s. Kapitel 1, Seiten 1.11 und 1.12).
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Schäden an Wärmeübertragern:
Bei Beschädigungen an den Austauschpaketen von Schlangenwärmeübertragern
oder den Austauschrohren bei Rohrbündel-Wärmeübertragern
kommt es zur Vermischung von Servicemedium und Produkt.
Medien, die unter Entstehung von Druck und Temperatur reagieren
können (exotherme Prozesse), sind daher gesondert abzusichern.
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