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Gefahrenanalyse/Restgefahren
Gefahrenanalyse/Restgefahren gemäß Richtlinie 97/23/EG,
Anhang I, Abschnitt 1 - 3
Für alle Komponenten und Apparate des WPR-Kataloges wurde die Gefahrenanalyse gem. DGRL 97/23/EG durchgeführt und die entsprechenden Gegenmaßnahmen sind von QVF dokumentiert. Um darüber hinaus gehende Gefahren durch unsachgemäße Verwendung auszuschließen (Richtlinie 97/23/EG, Anhang I, Abschnitt 1-3), sind folgende Punkte zu beachten:
  • Obwohl Borosilicatglass 3.3 ein nahezu universell beständiger Werkstoff ist, können Laugen, Flusssäure und konzentrierte Phosphorsäure einen Abtrag verursachen. Ist ein Wanddickenabtrag zu befürchten, so muss die erforderliche Mindestwanddicke in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person (gemäß Betriebssicherheitsverordnung für die Prüfung von Behältern, Anlagen und Ausrüstungsteilen aus Borosilicatglas) geprüft werden. Wir empfehlen eine jährliche Inspektion.
  • Instabile Fluide, Stoffe, die sich zersetzen können, erfordern beim Einsatz von Glasanlagen besondere Sicherheitsmaßnahmen.
  • Die zulässigen Betriebsbedingungen gemäß Kapitel 1, Seite 1.6, sind zu beachten und die Einhaltung gegebenenfalls durch zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Sicherheitsventile, Berstscheiben, Überfüll-sicherungen oder Temperaturbegrenzer zu gewährleisten.

    - Zulässige Betriebsüberdrucke:
    Der zulässige Betriebsüberdruck ist in jedem Falle zu beachten, auch bei Inbetriebnahmen, Dicht-heitsprüfungen und dem Befüllen der Anlage.

    - Zulässige Betriebstemperatur:
    Die maximale Betriebstemperatur von Glaskomponenten von 200°C ist zu beachten und gegebenenfalls, wie z.B. bei elektrischer Beheizung oder exothermer Reaktion, durch geeignete Messeinrichtungen zu gewährleisten.

    - Zulässiger Temperaturschock:
    Um den maximal zulässigen Temperaturschock von 120°C für Glasanlagen nicht zu überschreiten, darf die Glasanlage nicht im Bereich einer Sprinkleranlage betrieben werden. Im Brandfall entstehen gegebenenfalls hohe Temperaturen, die bei Ansprechen der Sprinkleranlage zum Glasbruch führen können.

  • Zusatzlasten,
    wie z.B. Reaktionskräfte an Stutzen, sind nicht zulässig. Anschlussleitungen müssen mittels Kompensatoren mit der Glasanlage spannungsfrei verbunden werden.
  • Mechanische Beschädigung / Schutzmaßnahmen:
    Das Rohrgestell, in welchem die Apparatur oder die Anlage gehaltert ist, gilt gleichzeitig als Schutz-einrichtung vor Beschädigung durch äußere Einflüsse und als Berührungsschutz.
    Anlagenteile, die außerhalb des Gestelles liegen, müssen gegen mechanische Beschädigung geschützt werden.
    Anlagenteile, die im Betrieb eine Oberflächentemperatur größer 60° erreichen können und außerhalb des Anlagengestelles liegen, müssen mit einem Berührungsschutz versehen werden.
    Als zusätzliche Schutzmaßnahmen sind Schutzwände, Spritzschutz, beschichtete und ummantelte Glasbauteile erhältlich (s. Kapitel 1, Seiten 1.11 und 1.12).
  • Schäden an Wärmeübertragern:
    Bei Beschädigungen an den Austauschpaketen von Schlangenwärmeübertragern oder den Austauschrohren bei Rohrbündel-Wärmeübertragern kommt es zur Vermischung von Servicemedium und Produkt.
    Medien, die unter Entstehung von Druck und Temperatur reagieren können (exotherme Prozesse), sind daher gesondert abzusichern.

 

 

 
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